Informationen zum Immobilienkauf

Immobilienkauf in Spanien

Sobald Sie mit unserer Hilfe eine Immobilie gefunden haben, welche Sie kaufen möchten, werden Sie aufgefordert, eine Absichtserklärung zum Kaufvertrag zu unterzeichnen und eine Zahlung von € 6.000 bei Ihrem Anwalt oder in unserem Kunden Treuhandkonto einzahlen. Diese Absicht zum Kaufvertrag setzt einen Zeitrahmen für die Immobilientransaktion fest und die Immobilie wird vom Markt genommen. Sollten Sie ein Kaufangebot machen, werden wir das Angebot vorstellen und direkt mit dem Verkäufer in Ihrem Namen verhandeln.

Prüfung der Legalität und etwaiger Altlasten

Vor dem Immobilienerwerb in Spanien sollte geprüft werden, ob die Immobilie mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder anderen dinglichen Lasten, entsprechend den Abteilungen zwei und drei des deutschen Grundbuchs, belastet ist. Dies wird anhand eines Grundbuchauszugs ermittelt. Der Auszug aus dem Grundbuch gibt genaue Angaben über eventuelle dingliche Belastungen der Immobilie, etwaige notarielle und sofort vollziehbare Vollstreckungsunterwerfungen, Pfändungen, etc. Ausserdem ist es wichtig, die baurechtliche Legalität des Immobilienobjekts zu prüfen, um die Rechtssicherheit des Käufers zu gewährleisten. Sollten Sie mit evtl. Belastungen der Immobilie nicht Einverstanden sein, können Sie vom Kauf zurücktreten und erhalten Ihre Anzahlung wieder.

Steuern & Gebühren beim Kauf in Spanien

Notarieller Kaufvertrag (Escritura)

Ca. 2 bis 3 Wochen nach der Reservierung der Immobilie, wir der Kaufvertrag aufgesetzt. Evtl. Konditionen etc. werden erfasst und allen Parteien vorgelegt. Datum der Beglaubigung durch Notar, Űberweisung der Endsumme und Schlüsselübergabe werden vereinbart. Sobald die Unterzeichnung stattfindet (durch Vollmacht kann Ihr Anwalt unterzeichnen), werden normalerweise 10% des Kaufpreises (minus der 6 000€ plus IVA) an den Verkäufer überwiesen. Der Kauf oder Verkauf der Immobilie wird durch die Auflassungsurkunde (“Escritura pública notarial”) bei einem spanischen Notar beurkundet. Beide Parteien (auch durch Vertretung der Anwälte) treffen sich beim Notar, für die Unterzeichung der Besitzerurkunde, ca. 3 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages. Die Restsumme, Steuern und Gebühren werden überwiesen und Sie sind Besitzer Ihrer neuen Immobilie in Spanien.

Kosten, die bei einem Kauf einer Immobilie anfallen

Steuern ITP (Grunderwerbssteuer), bei einer gebrauchten Immobilie beträgt diese 8% oder 9% des Kaufpreises. Bei einem Neubau oder einem Kaufwert von über 700 000€ fällt IVA (Mehrwertssteuer) in Höhe 10 % an. Beim Kauf einer neuen Immobilie fällt ebenfalls die Stempelsteuer (IAJD) von 1,5 % des Kaufpreises an.

Weitere Gebühren:

Notargebühren: die Höhe hängt vom notariellen Kaufpreis ab. ca. 1% Gebühren für Eintragung in das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad), ca. 1%

Grundsteuer

Die Grundsteuer (Impuesto de bienes inmuebles kurz IBI) ist eine jährliche Gemeindesteuer auf den Immobilienwert, die Höhe wird anhand des Katasterwerts berechnet. Abfallsteuer und Gemeinschaftkosten hängen von der Anlage bzw. Standort ab. Ca. 4 Wochen nach der Unterzeichnung der Urkunde, sind alle Anschlüsse (Wasser, Strom, etc.) auf Sie durch den Anwalt umgemeldet. Wenn Sie eine Finanzierung für einen Teil des Eigentumskaufs benötigen, können wir Sie an Hypothekenmakler verweisen, um verschiedene Angebote von Banken zu vergleichen. Hypothekenkommissionen liegen zwischen 1% und 3%.

Discount Property Center Marbella

Centro Comercial Centro Plaza, Local 53
Avda. Manolete s/n
29660 Nueva Andalucia – Marbella

Tel: +34 951 319 542

Website: www.dpc-costadelsol.com
Email: info@dpc-costadelsol.com







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