Immobilienkauf in Spanien
Sobald Sie mit unserer Hilfe eine Immobilie gefunden haben, welche Sie kaufen möchten, werden Sie aufgefordert, eine Absichtserklärung zum Kaufvertrag zu unterzeichnen und eine Zahlung von € 6.000 bei Ihrem Anwalt oder in unserem Kunden Treuhandkonto einzahlen. Diese Absicht zum Kaufvertrag setzt einen Zeitrahmen für die Immobilientransaktion fest und die Immobilie wird vom Markt genommen. Sollten Sie ein Kaufangebot machen, werden wir das Angebot vorstellen und direkt mit dem Verkäufer in Ihrem Namen verhandeln.
Prüfung der Legalität und etwaiger Altlasten
Vor dem Immobilienerwerb in Spanien sollte geprüft werden, ob die Immobilie mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder anderen dinglichen Lasten, entsprechend den Abteilungen zwei und drei des deutschen Grundbuchs, belastet ist. Dies wird anhand eines Grundbuchauszugs ermittelt. Der Auszug aus dem Grundbuch gibt genaue Angaben über eventuelle dingliche Belastungen der Immobilie, etwaige notarielle und sofort vollziehbare Vollstreckungsunterwerfungen, Pfändungen, etc. Ausserdem ist es wichtig, die baurechtliche Legalität des Immobilienobjekts zu prüfen, um die Rechtssicherheit des Käufers zu gewährleisten. Sollten Sie mit evtl. Belastungen der Immobilie nicht Einverstanden sein, können Sie vom Kauf zurücktreten und erhalten Ihre Anzahlung wieder.