Immobilienkauf an der Costa del Sol, Spanien Die Abwicklung von der Reservierung bis zum Abschluss dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen. Der Prozess umfasst die Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung mit einer rückzahlbaren Anzahlung von 6,000 €, gefolgt vom Kaufvertrag mit einer Anzahlung von 10 % und der endgültigen Beurkundung vor einem Notar. Die gesamten Kaufnebenkosten – inklusive Steuern, Anwalts- und Notargebühren – betragen 10 % bis 13 % des Kaufpreises für Bestandsimmobilien und 12 % bis 14.5 % für Neubauten.
Wichtigste Kosten im Überblick (2026): Die Grunderwerbsteuer für Bestandsimmobilien beträgt in Andalusien 7 % (bis 400,000 €), 8 % (400,000 € bis 700,000 €) und 9 % (über 700,000 €). Die Mehrwertsteuer (IVA) für Neubauten beträgt 10 % zuzüglich 1.5 % Grunderwerbsteuer. Die Anwaltskosten belaufen sich durchschnittlich auf 1 % des Kaufpreises. Käufer aus Nicht-EU-Ländern unterliegen in Spanien keinen Beschränkungen beim Immobilienerwerb. Das Golden-Visa-Programm wurde im April 2025 für neue Anträge geschlossen, alternative Aufenthaltsgenehmigungen sind jedoch weiterhin möglich, darunter das Digital Nomad Visa und das Non-Lucrative Visa. Discount Property Center (DPC) unterstützt internationale Käufer in Englisch, Spanisch, Russisch und Deutsch in Marbella, Estepona, Benahavís und allen Gemeinden der Costa del Sol.
Wie man eine Immobilie an der Costa del Sol in Spanien kauft
Ein vollständiger Leitfaden für internationale Käufer – aktualisiert 2026
Immobilienkauf an der Costa del Sol, Spanien Die Abwicklung von der Reservierung bis zum Abschluss dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen. Die gesamten Kaufkosten – inklusive Steuern, Anwalts- und Notargebühren – betragen 10 % bis 13 % des Kaufpreises für Bestandsimmobilien und 12 % bis 14.5 % für Neubauten. Ausländern gibt es in Spanien keine Beschränkungen für den Immobilienerwerb – Käufer jeder Nationalität können frei erwerben. Discount Property Center (DPC) begleitet internationale Käufer in Englisch, Spanisch, Russisch und Deutsch durch jeden Schritt.
Der Kaufprozess – 7 Schritte zu Ihrem neuen Zuhause
Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist unkompliziert. Hier finden Sie eine leicht verständliche Anleitung für Immobilienkäufer in Spanien. Marbella und die Costa del Sol:
Schritt 1 – Finden Sie Ihre Unterkunft und reservieren Sie sie. Einer unserer spezialisierten Immobilienmakler unterstützt Sie bei der Suche nach der passenden Immobilie. Sobald Sie sich für den Kauf entscheiden, unterzeichnen Sie eine Kaufabsichtserklärung und leisten eine Anzahlung. €6,000 mit Ihrem Anwalt oder auf unser Treuhandkonto. Die Immobilie wird vom Markt genommen, sodass Sie beruhigt sein können.
Schritt 2 – Den Preis verhandeln. Wir unterbreiten Ihr Angebot und verhandeln in Ihrem Namen direkt mit dem Verkäufer, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Es kann Gegenangebote geben, aber wir setzen uns dafür ein, den für Sie optimalen Preis zu vereinbaren.
Schritt 3 – Finanzierung regeln (falls erforderlich). Falls Sie eine Hypothek benötigen, kann Ihnen Ihr Makler unabhängige Hypothekenmakler empfehlen, die die Kreditkonditionen verschiedener spanischer Banken vergleichen. Devisenspezialisten können Ihnen außerdem helfen, bei Währungstransfers zu sparen.
Schritt 4 — Rechtliche Sorgfaltsprüfung. Ihr Anwalt führt eine umfassende Prüfung der Immobilie durch – er prüft Grundbucheinträge, Schulden, Baugenehmigungen und Gemeinschaftsgebühren. Sollte Ihr Anwalt rechtliche Probleme feststellen, wird die Anzahlung von 6,000 € einbehalten. 100% erstattungsfähig.
Schritt 5 — Unterzeichnung des Privatkaufvertrags. Etwa 2 bis 3 Wochen nach der Reservierung, sobald die rechtlichen Prüfungen abgeschlossen sind, unterzeichnen Sie den privaten Kaufvertrag und leisten die vollständige Anzahlung. 10% (abzüglich der bereits gezahlten 6,000 €). Tritt der Käufer vom Kauf zurück, verfällt die Anzahlung. Tritt der Verkäufer vom Kauf zurück, muss er die doppelte Anzahlung zurückzahlen.
Schritt 6 — Beurkundung beim Notar. Etwa drei bis vier Wochen später erfolgt die Beurkundung vor einem spanischen Notar. Der Restkaufpreis zuzüglich Steuern und Gebühren wird bezahlt. Die Eigentumsurkunde wird unterzeichnet und eingetragen.
Schritt 7 – Sammeln Sie Ihre Schlüssel ein! Das Beste daran – Sie erhalten die Schlüssel zu Ihrer neuen Immobilie und können Ihr Traumhaus an der Costa del Sol genießen.
Steuern und Gebühren beim Kauf von Immobilien in Spanien (2026)
Um Ihr Budget für den Kauf zu planen, ist es wichtig, die anfallenden Kosten zu kennen. Hier sind die aktuellen Preise für Andalusien:
Kaufsteuern
Wiederverkaufsimmobilien (Grunderwerbsteuer/ITP): Der Steuersatz in Andalusien folgt einer gleitenden Skala — 7% auf die ersten 400,000 €, 8% für den Teilbetrag zwischen 400,000 € und 700,000 €, und 9% bei Beträgen über 700,000 €.
Neubauimmobilien: Mehrwertsteuer (IVA) bei 10% zuzüglich Stempelsteuer (AJD) bei 1.5%.
Honorare
Notar und Grundbuchamt: ca. 1% des Kaufpreises. Anwaltskosten: ca. 1%. Gebühren für die Vermittlung von Hypotheken (wenn anwendbar): 1% bis 3%.
Beispiel: Kauf einer Gebrauchtimmobilie für 400,000 €
Grunderwerbsteuer (7 %): 28,000 €. Notar- und Grundbuchgebühren: 4,000 €. Anwaltsgebühren: 4,000 €. Gesamtkosten: ca. 36,000 € (9 % des Kaufpreises). Gesamtinvestition: ca. 436,000 €.
Jährliche Kosten für den Besitz von Immobilien in Spanien
Die jährlichen Kosten für Immobilienbesitz in Spanien sind deutlich niedriger als in den meisten nordeuropäischen Ländern:
IBI (Kommunale Grundsteuer): Die Grundsteuer variiert je nach Gemeinde und Immobilienwert – typischerweise 500 bis 3,000 Euro pro Jahr für Wohnungen, höher für Villen. Benahavís hat die niedrigsten Grundsteuersätze in der Provinz Málaga.
Müllentsorgungssteuer (Basura): 100 bis 300 Euro pro Jahr, abhängig von der Gemeinde.
Gemeinschaftsgebühren: Monatliche Gebühren für Gemeinschaftsbereiche, Pools, Gärten, Sicherheitspersonal – typischerweise 100 bis 400 Euro pro Monat für Wohnungen in Wohnanlagen.
Anschlüsse: Wasser, Strom, Gas, Internet – Bezahlung monatlich oder zweimonatlich, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern.
Hausratsversicherung: empfohlen, typischerweise 300 bis 800 Euro pro Jahr, abhängig von der Größe des Objekts und dem Versicherungsumfang.
Häufige Fragen zum Großhandel mit Lebensmitteln und Getränken
Wie lange dauert es, eine Immobilie in Spanien zu kaufen?
Der gesamte Prozess von der Reservierung bis zur Fertigstellung dauert bei Bestandsimmobilien in der Regel 6 bis 10 Wochen. Beim Kauf von Neubauimmobilien vom Plan erfolgt nach der Reservierung eine Ratenzahlung über die 18- bis 30-monatige Bauzeit, die mit der endgültigen Übergabe abgeschlossen wird.
Benötige ich ein spanisches Bankkonto, um eine Immobilie zu kaufen?
Ja, Sie benötigen ein spanisches Bankkonto, um Steuern, Nebenkosten und Gemeindegebühren zu bezahlen. Ihr Anwalt kann Ihnen bei der Eröffnung helfen. Außerdem benötigen Sie eine NIE (Número de Identificación de Extranjero), die spanische Steueridentifikationsnummer, die für alle Finanztransaktionen in Spanien erforderlich ist.
Kann ich als Ausländer in Spanien eine Hypothek aufnehmen?
Ja. Spanische Banken bieten Nichtansässigen üblicherweise Hypotheken in Höhe von bis zu 60 % bis 70 % des Immobilienwerts mit Laufzeiten von bis zu 25 Jahren an. Die Zinssätze liegen im Jahr 2026 je nach Bank und Konditionen zwischen etwa 3 % und 5 %. Unsere Mitarbeiter vermitteln Ihnen gerne unabhängige Hypothekenmakler, die auf die Kreditvergabe an Nichtansässige spezialisiert sind.
Können Käufer von außerhalb der EU nach dem Auslaufen des Goldenen Visums noch eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten?
Das spanische Golden-Visa-Programm wurde am 3. April 2025 für neue Anträge geschlossen – der Kauf von Immobilien berechtigt nicht mehr automatisch zu einer Aufenthaltsgenehmigung. Nicht-EU-Bürger können jedoch weiterhin über alternative Wege eine spanische Aufenthaltsgenehmigung erhalten, beispielsweise mit dem Digital Nomad Visa (für ortsunabhängige Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von über 2,400 €), dem Non-Lucrative Visa (für finanziell unabhängige Personen) oder dem Entrepreneur Visa. Bestehende Inhaber eines Golden Visa können ihre Genehmigungen weiterhin zu den ursprünglichen Bedingungen verlängern. Der Immobilienerwerb in Spanien ist für alle Nationalitäten unabhängig vom Aufenthaltsstatus weiterhin uneingeschränkt möglich.
Ist es für Ausländer sicher, in Spanien Immobilien zu kaufen?
Ja. Spanien verfügt über einen etablierten Rechtsrahmen für den Immobilienerwerb durch Ausländer. Es gibt keine Beschränkungen für ausländische Immobilienbesitzer. Das spanische Notarsystem bietet zusätzlichen Rechtsschutz, und alle Immobilientransaktionen werden im offiziellen Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen. Die Beauftragung eines unabhängigen Anwalts wird dringend empfohlen, um Ihre Interessen während des gesamten Prozesses zu schützen.
Kontakt Discount Property Center
Für eine individuelle Beratung zum Kauf von Immobilien an der Costa del Sol kontaktieren Sie unser Team:
Discount Property Center Marbella
Centro Comercial Centro Plaza, Lokal 53
Avda. Manolete s/n
29660 Nueva Andalucía – Marbella
Tel.: +34 951 319 542
Website: www.dpc-costadelsol.com
Email:
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